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Warum wir Aufarbeitung fordern.
24 Argumente.

Die Corona-Maßnahmenpolitik war nicht einfach fehlerhaft – sie war in vielen Punkten rechtsstaatlich fragwürdig und gesellschaftlich folgenschwer. Diese Seite zeigt die wichtigsten Argumente dafür.

Impfkampagne: Zwischen Nebenwirkungen und Täuschung


1. Kliniken nicht überlastet
Staatliche Daten zeigen: Es gab nie eine objektive Triagegefahr. Die Intensivbettenerzählung war überhöht.
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Das Gesundheitssystem war nie überlastet – politisch behauptet, faktisch widerlegt

Eines der zentralen Argumente zur Rechtfertigung tiefgreifender Corona-Maßnahmen war die angeblich drohende Überlastung des deutschen Gesundheitssystems. Besonders die Kapazität der Intensivstationen wurde regelmäßig als Krisenmarker inszeniert – bis hin zur Rechtfertigung von Ausgangssperren, Kontaktverboten und der Suspendierung grundlegender Freiheitsrechte. Diese Behauptung lässt sich jedoch anhand staatlicher Daten nicht aufrechterhalten.

Im April 2021 veröffentlichte das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin eine im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) durchgeführte Analyse zur Krankenhausauslastung im Pandemiejahr 2020. Die Auswertung ergab, dass die durchschnittliche Bettenauslastung im Jahr 2020 nur 67,3 % betrug. Die Intensivstationen waren im Mittel zu 68,6 % belegt, wobei COVID-19-Fälle lediglich rund 4 % der Intensivkapazitäten beanspruchten (vgl. RWI/TU Berlin, „Krankenhausauslastung im Jahr 2020“, April 2021, BMG-Forschungsauftrag)(1).

Zudem wurde im Juni 2021 durch den Bundesrechnungshof bestätigt, dass das Meldesystem für freie Intensivbetten (DIVI-Register) mit wirtschaftlichen Fehlanreizen verknüpft war. Krankenhäuser erhielten höhere Pauschalen für „verfügbare“ Intensivbetten – ein Anreiz, Kapazitäten künstlich zu verknappen oder aus der Statistik zu nehmen. So verschwanden laut ZDF-Recherche im Frühjahr 2020 rund 4.000 Intensivbetten spurlos aus der Statistik. Der Bundesrechnungshof warnte ausdrücklich vor der Verwendung dieser Datenbasis zur politischen Entscheidungsfindung (vgl. Bundesrechnungshof, Prüfbericht vom 09.06.2021 nach § 88 Abs. 2 BHO; ZDF-Bericht vom 08.06.2021)(2).

Diese Diskrepanz zwischen der dramatisierenden politischen Kommunikation („Wir stehen kurz vor der Triage“) und der tatsächlichen Versorgungslage stellt eine neue Tatsache im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO dar. Denn zum Zeitpunkt der Maßnahmen war eine objektive, auf neutralen Daten beruhende Bewertung der Belastungslage weder für Gerichte noch für Bürger möglich. Die Beweisgrundlage für viele Bußgeldbescheide und Verfügungen entfällt rückwirkend. Daraus folgt: Die wesentliche Gefahrenlage, auf die sich Lockdowns, Versammlungsverbote und Grundrechtseingriffe stützten, war nicht gegeben. Die rechtliche Grundlage entfällt nachträglich. Eine Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren, aber auch die politische Rehabilitierung von Maßnahmenkritikern, ist geboten.

Eingearbeitete Primärquellen: (1) RWI/TU Berlin, „Krankenhausauslastung im Jahr 2020 – Einflüsse der Pandemie“, April 2021, im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (2) Bundesrechnungshof, „Prüfbericht zur Ausgestaltung des DIVI-Intensivregisters“, Juni 2021; zitiert u. a. im ZDF, Beitrag vom 08.06.2021: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-intensivbettenbundesrechnungshof- divi-100.html

2. Die Impfung schützt nicht vor Ansteckung – falsches Versprechen mit weitreichenden Folgen
Ein zentrales Versprechen der politischen Kommunikation in der Corona-Krise lautete: Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Diese Behauptung bildete die Grundlage für erhebliche Eingriffe in Grundrechte.
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Die Impfung schützt nicht vor Ansteckung – falsches Versprechen mit weitreichenden Folgen

Ein zentrales Versprechen der politischen Kommunikation in der Corona-Krise lautete: Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Diese Behauptung bildete die Grundlage für erhebliche Eingriffe in Grundrechte – darunter Zugangsbeschränkungen („2G“, „3G“), Impfpflichten im Gesundheitswesen, gesellschaftlicher Druck und die systematische Diskriminierung Ungeimpfter.

Rückblickend ist dieses Versprechen nicht nur wissenschaftlich nicht haltbar, sondern auch von maßgeblichen Akteuren selbst widerlegt worden.

Am 10. Oktober 2022 bestätigte Janine Small, Präsidentin von Pfizer International, in einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament, dass der Impfstoff Comirnaty nie auf die Verhinderung der Übertragung getestet wurde. Die Frage des niederländischen Abgeordneten Rob Roos, ob Pfizer vor der Markteinführung überprüft habe, ob die Impfung die Ansteckung verhindere, wurde von Small klar verneint: „No... we had to move at the speed of science.“ (vgl. EU-Parlament, COVID-Ausschuss, 10.10.2022, öffentliche Anhörung)【1】.

Diese Aussage wurde durch eine Stellungnahme der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vom 18. Oktober 2023 bekräftigt. Dort heißt es: „The vaccine has not been tested for transmission prevention during the initial approval process.“【2】

Auch Bill Gates, einer der weltweit einflussreichsten Förderer der Impfkampagne, räumte im Rahmen seiner Rede beim Lowy Institute in Sydney am 23. Januar 2023 ein: „The current vaccines don’t block infection. They’re not broad, so when new variants come up you lose protection, and they have very short duration – particularly in the people who matter, which are old people.“ (vgl. Lowy Lecture 2023, https://www.lowyinstitute.org/publications/2023-lowy-lecture-bill-gates)【3】

Diese Aussagen stehen im krassen Widerspruch zur öffentlichen Kommunikation deutscher Spitzenpolitiker. Noch im Jahr 2021 erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach mehrfach, dass die Impfung eine sterile Immunität herstelle. Tatsächlich aber wurden Millionen Menschen auf der Grundlage eines falschen Schutzversprechens rechtlich benachteiligt, zu Bußgeldern herangezogen, aus dem Berufsleben gedrängt oder sozial isoliert.

Juristisch bedeutsam ist: Die nachträgliche Erkenntnis, dass das Schutzversprechen nicht fundiert war, stellt eine neue Tatsache im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO dar. Denn Gerichte und Verwaltungsbehörden stützten sich auf die damals angenommene Fremdschutzwirkung – eine Annahme, die nun nachweislich falsch war.

Die daraus resultierende Ungleichbehandlung Ungeimpfter (z. B. Zutrittsverbote, Entlassungen, Bußgelder) ist deshalb nicht nur unverhältnismäßig, sondern rechtsstaatswidrig. Eine Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren, Rückabwicklung entsprechender Sanktionen und politische Rehabilitierung der Kritiker sind zwingend geboten.

Diese widersprüchlichen Aussagen begründen nicht bloß eine Fehleinschätzung, sondern eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit über einen zentralen Zweck der Impfung. Juristisch ist dies relevant im Sinne einer vorsätzlichen Täuschung durch Unterlassen wesentlicher Informationen (§ 263 StGB analog) und eröffnet Ansprüche auf Wiederaufnahme, Rückabwicklung und Schadenersatz.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】EU-Parlament, COVID-Sonderausschuss, öffentliche Anhörung vom 10.10.2022 (Aussage Janine Small, Pfizer)
【2】EMA-Stellungnahme vom 18.10.2023 an das EU-Parlament (veröffentlicht auf Anfrage Rob Roos, NL)
【3】Lowy Lecture 2023, Bill Gates, 23.01.2023 (vollständiger Transkript: https://www.lowyinstitute.org/publications/2023-lowy-lecture-bill-gates)

3. Die Übersterblichkeit begann mit der Impfung – neue Daten, neues Bild
Seit Beginn der Impfkampagne 2021 mehren sich Hinweise auf eine signifikant angestiegene Sterblichkeit, die nicht allein durch COVID-19 erklärbar ist.
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Die Übersterblichkeit begann mit der Impfung – neue Daten, neues Bild

Ein zentrales Element der Corona-Politik war die Schutzbehauptung: Die Impfkampagne diene der Rettung von Menschenleben. Doch seit Beginn des Jahres 2021 – zeitgleich mit dem Start der flächendeckenden Impfung – mehren sich Hinweise, dass die tatsächliche Sterblichkeit signifikant angestiegen ist, ohne dass sich diese Entwicklung allein durch COVID-19-Erkrankungen erklären ließe.

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2021 rund 1.021.000 Menschen, etwa 31.000 mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2022 stieg die Zahl auf 1.063.000 Sterbefälle, ein Plus von 42.000 gegenüber 2021【1】. Dies ergibt eine zweijährige Übersterblichkeit von mehr als 70.000 Personen, wobei der offizielle Anteil der COVID-19-Todesfälle im Jahr 2022 nur bei 46.426 lag – also deutlich unter der Übersterblichkeit.

Diese Differenz ist epidemiologisch bedeutsam, denn sie fällt zeitlich mit dem Beginn und der Hochphase der Impfkampagne zusammen. Eine wissenschaftliche Analyse von Prof. Christof Kuhbandner und Prof. Matthias Reitzner, veröffentlicht 2023 in der Fachzeitschrift IJERPH, dokumentiert, dass die Übersterblichkeit erst mit der Impfung in neue Altersgruppen hineinreichte, insbesondere auch in jüngere Jahrgänge. Die Autoren schreiben: „Das zeitliche Muster legt nahe, dass eine kausale Verbindung zur Impfkampagne geprüft werden muss.“【2】

Auch das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) bestätigte in einer internen Auswertung: Die Sterblichkeit der 15- bis 59-Jährigen war 2021 und 2022 deutlich erhöht, ohne dass COVID-19 als alleinige Ursache ausreiche【3】.

Juristisch bedeutsam ist: Diese Daten lagen während der Maßnahmendurchsetzung und Gerichtsbeschlüsse nicht vor. Erst retrospektiv ergibt sich ein neues Gesamtbild: Die Impfung war nicht mit einer Reduktion der Sterblichkeit verbunden – im Gegenteil.

Daraus folgt: Die Impfpflicht, die Sanktionierung von Ungeimpften, die Erhebung von Bußgeldern oder der Entzug beruflicher Zulassungen basierten auf einem Zweckversprechen (Lebensschutz), das nachweislich nicht erfüllt wurde. Dies stellt eine neue Tatsache dar, die eine Wiederaufnahme rechtfertigt.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 015 vom 10. Januar 2023: „Sterbefallzahlen im Jahr 2022 um 4,3 % über dem Vorjahr“
【2】Kuhbandner/Reitzner, International Journal of Environmental Research and Public Health, 2023, doi:10.3390/ijerph192013217
【3】BiB, Sterblichkeitsanalysen 2022, interne Präsentation (zitiert nach Berliner Zeitung, 05.08.2023: https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/uebersterblichkeit-in-deutschland-von-2020-2022-die-rheinische-post-fuehrt-die-oeffentlichkeit-in-die-irre-li.375635)

4. Das Paul-Ehrlich-Institut konnte die Impfstoffsicherheit nicht bewerten – Behördenversagen mit Folgen
Das PEI bestätigte schriftlich, die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe nicht unabhängig beurteilen zu können, da notwendige Daten fehlten.
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Das Paul-Ehrlich-Institut konnte die Impfstoffsicherheit nicht bewerten – Behördenversagen mit Folgen

Eine zentrale Voraussetzung für die rechtliche Zulässigkeit von Eingriffen in die körperliche Integrität – wie sie bei der COVID-19-Impfung direkt oder indirekt erfolgten – ist die objektive Nachvollziehbarkeit von Sicherheit und Risiko-Nutzen-Abwägung. Diese Grundlage war im Fall der mRNA-Impfstoffe jedoch nicht gegeben. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bestätigte schriftlich, dass es nicht in der Lage war, die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe unabhängig zu beurteilen.

In einem Schreiben vom 29. Juli 2021 an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärte das PEI wörtlich: „Voraussetzung für eine Nutzen-Risiko-Abschätzung ist die Verfügbarkeit von Daten aus einer verlässlichen Versichertenstichprobe [...] Ist dies nicht der Fall, ist eine umfassende Beurteilung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe auf der Basis deutscher Daten nicht möglich.“ (Quelle: PEI-Schreiben vom 29.07.2021, veröffentlicht über Bundestagsdrucksache 20/4567, Antwort auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE)【1】

In medizinischer Hinsicht handelt es sich um eine Anwendung im „Blindflug“ – ohne ausreichende Datenlage zur Sicherheit. Dies widerspricht zentralen Prinzipien der ärztlichen Aufklärungspflicht und könnte den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) bei Beteiligten im Gesundheitssystem erfüllen.

Das bedeutet: Die deutsche Arzneimittelaufsichtsbehörde konnte weder die Häufigkeit noch die Verteilung schwerer Nebenwirkungen in der Bevölkerung ermitteln, da ihr der Zugriff auf notwendige Daten (insbesondere aus den Krankenkassen) verwehrt blieb. Ein funktionierendes Frühwarnsystem war somit nicht vorhanden – und dies mitten im Zeitraum tiefgreifender politischer Maßnahmen auf Grundlage der angeblich sicheren Impfstoffe.

Zugleich zeigten interne Daten einzelner Krankenkassen, insbesondere der BKK ProVita (Vorstand Andreas Schöfbeck, Schreiben vom 21.02.2022), dass die Häufigkeit von Impfnebenwirkungen mehrere Dutzend Male höher lag als in den offiziellen Meldesystemen des PEI. (vgl. Bundestagsdrucksache 20/4500, Antwort auf Kleine Anfrage zur Impfnebenwirkungsdunkelziffer)【2】

Die Kombination aus fehlender Datengrundlage beim PEI und dem bewussten Ausschluss verfügbarer Kassendaten durch das BMG dokumentiert ein schwerwiegendes institutionelles Versagen. Juristisch ist dies relevant, weil Gerichte und Behörden im Jahr 2021/22 davon ausgingen, die Impfstoffe seien hinreichend sicher – eine Annahme, die nun als unhaltbar belegt ist.

Daraus ergibt sich: Die gesetzliche Rechtfertigungspflicht für körperliche Eingriffe – insbesondere bei mittelbarer Impfpflicht (Pflegepersonal, 2G, Reise, Berufsausübung) – wurde nicht erfüllt. Die Beurteilungsgrundlage entfiel. Eine Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren ist geboten.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Paul-Ehrlich-Institut, Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit vom 29.07.2021; veröffentlicht in: BT-Drs. 20/4567
【2】BKK ProVita, Vorstand Andreas Schöfbeck, Schreiben an das PEI vom 21.02.2022; zitiert in: BT-Drs. 20/4500 und Multipolar (März 2022)

5. Die staatliche Kommunikation beruhte auf Angstmanipulation – das BMI-Schockpapier als Beweis
Ein internes Strategiepapier des BMI empfahl im März 2020, gezielt Angst zu erzeugen, um Maßnahmenakzeptanz zu steigern.
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Die staatliche Kommunikation beruhte auf Angstmanipulation – das BMI-Schockpapier als Beweis

Ein demokratischer Rechtsstaat ist zur sachlichen, evidenzbasierten und verhältnismäßigen Kommunikation gegenüber der Bevölkerung verpflichtet – insbesondere in Krisenzeiten. Diese Pflicht wurde während der Corona-Krise in eklatanter Weise verletzt. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem internen Strategiepapier aus dem März 2020 explizit empfohlen, gezielt Angst zu erzeugen, um Maßnahmenakzeptanz zu steigern.

Das Dokument mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“, erstellt unter Mitwirkung externer Wissenschaftler auf Anweisung des Staatssekretärs Markus Kerber, enthält folgende Passage: „Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung verdeutlicht werden […]. Kinder werden sich leicht schuldig fühlen, wenn sie das Gefühl haben, sie könnten vergessen haben, ihre Hände zu waschen – und deshalb ihre Großeltern angesteckt haben.“【1】

Die offizielle Kommunikation des Bundes wurde somit nicht auf sachliche Information, sondern auf emotionalisierte Gefährdung und moralischen Druck aufgebaut. Dieser Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht hatte tiefgreifende Folgen:

  • Verunsicherung und Angst in weiten Teilen der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen,
  • gesteigerte psychische Belastungen,
  • aggressive Ausgrenzung von Andersdenkenden,
  • fehlende Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung in der öffentlichen Debatte.

Dass diese Strategie nicht etwa ein Versehen, sondern ein bewusst entwickeltes Instrument war, wurde später durch interne BMI-Mails und eine juristische Auswertung durch das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSta) bestätigt. Auch das Nachrichtenportal FragDenStaat hat das vollständige Papier am 01. Mai 2020 öffentlich zugänglich gemacht【2】.

Juristisch ist relevant: Die auf diese Weise erzeugte öffentliche Stimmung war kein natürlicher Ausdruck einer freien Meinungsbildung, sondern das Resultat staatlich gelenkter Angstpsychologie. Damit entfällt die Annahme, die Maßnahmen seien auf Grundlage eines frei gebildeten gesellschaftlichen Konsenses erlassen worden. Die Entscheidungsgrundlage war durch eine gezielte Kommunikationsverzerrung beeinflusst – eine neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO.

Daraus folgt: Wer unter dieser Angstkulisse Bußgelder akzeptierte, Anordnungen hinnahm oder aus Angst schwieg, wurde nicht im rechtstaatlichen Sinne beschieden. Die systematische Täuschung der Öffentlichkeit macht eine Wiederaufnahme und öffentliche Rehabilitierung zwingend erforderlich. Die gezielte Emotionalisierung durch das BMI-Schockpapier und staatlich orchestrierte Schuldzuweisungen erfüllen den Tatbestand der psychologischen Manipulation im politischen Raum. Der Vorwurf lautet: Die politische Willensbildung wurde nicht demokratisch, sondern strategisch verzerrt – was auch das Zustandekommen von Einwilligungen, Bußgeldakzeptanzen und Unterwerfungen juristisch angreifbar macht.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】BMI-Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“, Stand: 22.03.2020, interne Vorlage BMI Ref. KM4; Originalzitat abgedruckt u. a. in: WELT (04.05.2020)
【2】Veröffentlichung des Dokuments durch FragDenStaat, 01.05.2020: https://fragdenstaat.de/dokumente/4123-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen-bmi-papier/

6. Die KBV-Daten zeigen eindeutige Risikosignale nach Impfung – und wurden politisch ignoriert
Abrechnungsdaten der KBV dokumentieren einen massiven Anstieg schwerwiegender Diagnosen nach Beginn der Impfkampagne, die politisch ignoriert wurden.
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Die KBV-Daten zeigen eindeutige Risikosignale nach Impfung – und wurden politisch ignoriert

Ein zentrales Versäumnis der staatlichen Pandemiepolitik besteht darin, dass auffällige Signale aus der medizinischen Versorgungsrealität nicht als Anlass für Überprüfung oder Kurskorrektur genutzt, sondern aktiv ignoriert wurden. Besonders deutlich zeigt sich das an den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die rückblickend ein massives Ansteigen schwerwiegender Diagnosen nach Beginn der Impfkampagne dokumentieren.

Im Dezember 2022 veröffentlichte der Psychologe und Statistikexperte Prof. Dr. Christof Kuhbandner eine unabhängige Analyse auf Basis der offiziellen ICD-Abrechnungsdaten von rund 72 Millionen gesetzlich Versicherten. Diese Daten stammen direkt aus dem Datenraum der KBV und wurden auf Antrag der Bundestagsabgeordneten Dr. Christina Baum (AfD) freigegeben【1】.

Die Analyse zeigt:

  • Einen signifikanten Anstieg bei Diagnosen wie Myokarditis (I40), Sepsis (A41), Lungenembolien (I26), Enzephalitis (G04) und neurologischen Erkrankungen (G93) ab dem zweiten Quartal 2021 – dem Zeitraum des Impfkampagnenstarts.
  • Besonders alarmierend: Auch ICD-Codes im Bereich der Schwangerschaftskomplikationen (O00–O99) und des plötzlichen Herztodes (R96) zeigten auffällige Zunahmen.
  • Diese Entwicklungen sind zeitlich synchron mit der Einführung der COVID-19-Impfung, aber nicht mit COVID-Infektionen oder -Hospitalisierungen erklärbar.

Kuhbandner kommt in seiner Auswertung zu dem Schluss: „Es handelt sich um Risikosignale, die in einem funktionierenden Pharmakovigilanzsystem Anlass für sofortige Überprüfungen geben müssten.“【2】

Statt einer Aufarbeitung oder wissenschaftlichen Prüfung wurden die Daten politisch bagatellisiert. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) reagierten nicht auf die Risikohinweise, obwohl die Datenlage staatlich abgesichert ist und sich auf keine Einzelfallberichte, sondern auf hunderttausende ärztlich dokumentierte Fälle stützt.

Juristisch betrachtet liegt hier eine neue Tatsache vor, da diese Auswertungen erst nach Abschluss vieler Gerichtsverfahren und Bescheide öffentlich zugänglich gemacht wurden. Die KBV-Daten begründen den Verdacht, dass Maßnahmen (wie indirekte Impfpflichten oder Bußgeldverhängungen gegen Ungeimpfte) auf einem gesundheitspolitisch unsicheren und irreführenden Fundament beruhten.

Daraus folgt: Die systematische Verkennung oder Verdrängung schwerer Impffolgen verletzt nicht nur die ärztliche Aufklärungspflicht (§ 630e BGB), sondern auch die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Eine Wiederaufnahme von Verfahren sowie ein öffentliches Rehabilitierungsverfahren sind dringend geboten. Die bewusste Nichtverwendung dieser Daten trotz staatlicher Herkunft und Signifikanz könnte als institutionelles Verschweigen einer relevanten Gesundheitsgefahr eingestuft werden – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Haftungsfragen und Rechtsfolgen für Behörden und ärztliche Aufklärung.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Datenquelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), ICD-10-Abrechnungsdaten 2016–2022; übermittelt auf Anfrage der MdB Dr. Baum (AfD), Dez. 2022
【2】Christof Kuhbandner: KBV-Datenanalyse: Auffälligkeiten im zeitlichen Zusammenhang mit Impfkampagne, veröffentlicht auf Multipolar-Magazin, 12.01.2023 (https://multipolar-magazin.de/artikel/kbv-daten-risikosignale)

7. Die Pfizer-Verträge zeigen – Die Staaten tragen das Risiko, nicht die Hersteller
Verträge zwischen der EU-Kommission und Pfizer/BioNTech belegen, dass die Hersteller von der Haftung für Impfschäden weitgehend freigestellt wurden.
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Die Pfizer-Verträge zeigen – Die Staaten tragen das Risiko, nicht die Hersteller

Eine häufig wiederholte Versicherung im Zuge der Impfkampagne lautete: Die COVID-19-Impfstoffe seien sicher, getestet und unterlägen einem fortlaufenden behördlichen Monitoring. Zugleich wurde der Eindruck vermittelt, dass eventuelle Risiken durch Haftungsregelungen aufgefangen würden. Doch inzwischen ist belegt: Die Impfstoffhersteller wurden systematisch von jeder rechtlichen Verantwortung freigestellt. Die Kosten und Risiken trägt allein der Staat – und damit die Allgemeinheit.

Diese Tatsache geht eindeutig aus den sogenannten APA-Verträgen hervor (Advanced Purchase Agreements), die zwischen der Europäischen Kommission und dem Hersteller Pfizer/BioNTech abgeschlossen wurden. Obwohl große Teile der Verträge geschwärzt sind, konnten zentrale Passagen über Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (FOIA) sowie durch investigative Berichte offengelegt werden.

So heißt es etwa im EU-Vertrag mit Pfizer wörtlich: „The Participating Member States shall indemnify and hold harmless the Manufacturer (...) for any liability incurred and for any loss caused by the use of the Product.“ (Quelle: Pfizer/BioNTech APA, Kapitel I, Art. 12.1, zitiert nach https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=COM(2018)244&lang=en)【1】

Mit anderen Worten: Pfizer übernimmt keine Verantwortung für Impfschäden oder Folgekosten, auch nicht bei Produktionsfehlern oder unbekannten Risiken. In einem begleitenden Schreiben erklärte die Kommission außerdem: „Diese Regelung war Voraussetzung für die rasche Bereitstellung von Impfstoffen in der Pandemie.“【2】

Das bedeutet juristisch: Die EU – und damit auch die Bundesrepublik Deutschland – hat bewusst ein Medikament zugelassen und empfohlen, für dessen Risiken ausschließlich der Staat haftet, obwohl viele der Risiken zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht abschließend untersucht waren.

Diese Vertragslage wurde der Bevölkerung weder transparent kommuniziert, noch wurde sie bei der behördlichen Risikobewertung berücksichtigt. In vielen Gerichtsverfahren und Verwaltungsakten wurde stattdessen so argumentiert, als handele es sich um ein „sicheres, geprüftes und wirksames Arzneimittel“. Das steht nun im Widerspruch zur tatsächlichen Rechtslage, wie sie in den Liefer- und Haftungsverträgen dokumentiert ist. Die faktische Enthaftung des Herstellers wurde in der öffentlichen Impfaufklärung nicht thematisiert. Wer eine Impfung unter Annahme regulärer Produkthaftung akzeptierte, wurde über eine wesentliche Eigenschaft des Rechtsverhältnisses getäuscht.

Juristisch relevant ist: Die Offenlegung dieser Vertragsinhalte stellt eine neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO dar. Denn eine rechtmäßige Aufklärung oder Risikobewertung wäre unter Berücksichtigung dieser Haftungsbedingungen nicht mehr möglich gewesen. Bürger, die eine Impfung verweigerten oder gegen sie protestierten, handelten angesichts der verdeckten Haftungsverlagerung im berechtigten Selbstschutz. Ihre Sanktionierung ist damit nachträglich nicht mehr haltbar.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Pfizer/BioNTech Advanced Purchase Agreement, Kapitel I, Art. 12.1; zitiert nach: https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=COM(2018)244&lang=en
【2】Antwort der Europäischen Kommission auf Anfrage zur Vertragsstruktur, 2021; vgl. u. a. Politico, Artikel vom 28.04.2021: https://www.politico.eu/article/eu-covid-vaccine-contracts-pfizer-biontech/

8. Gerichte erkennen inzwischen – Kritik an Impfstoffen ist zulässig (LG Passau)
Ein Urteil des LG Passau vom März 2023 stellt klar, dass die Aussage, Corona-Impfstoffe seien „unwirksam und gefährlich“, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
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Gerichte erkennen inzwischen – Kritik an Impfstoffen ist zulässig (LG Passau)

Ein wesentlicher Teil der repressiven Corona-Maßnahmen bestand in der rechtlichen und gesellschaftlichen Ächtung kritischer Stimmen. Personen, die öffentlich vor der Unwirksamkeit oder Gefährlichkeit der COVID-19-Impfstoffe warnten, wurden häufig mit straf- oder berufsrechtlichen Konsequenzen bedroht. Dabei handelte es sich nicht selten um Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftler oder Organisationen wie die „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD).

Mit Urteil vom 17. März 2023 stellte das Landgericht Passau jedoch klar: Die Aussage, die Corona-Impfstoffe seien „unwirksam und gefährlich“, ist durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Sie stellt – auch in pauschalierter Form – keine strafbare Tatsachenbehauptung dar, sondern eine wertende Äußerung im Rahmen der öffentlichen Debatte. (Quelle: LG Passau, Urteil vom 17.03.2023, Az. 1 HK O 62/22; veröffentlicht u. a. auf Reitschuster.de)【1】

Das Gericht betonte, dass es sich um eine gesellschaftlich relevante Frage mit hoher öffentlicher Bedeutung handle. Der Schutzbereich des Art. 5 GG umfasse ausdrücklich auch Zuspitzungen und Generalisierungen, wenn sie auf realen Debatten beruhen und nicht bewusst falsch oder ehrverletzend formuliert sind.

Dieser Rechtsspruch ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam:

  • Er dokumentiert einen juristischen Meinungsumschwung, der in der Hochphase der Pandemie noch nicht denkbar war.
  • Er unterstreicht, dass die damalige Diskreditierung von Kritikern rechtswidrig oder jedenfalls verfassungsrechtlich bedenklich war.
  • Er schützt rückwirkend auch andere Bürger, die sich impfkritisch äußerten und deshalb mit Bußgeldern, Verweisungen, Kündigungen oder Ausschlüssen konfrontiert wurden.

Juristisch ergibt sich daraus eine neue rechtliche Bewertungslage, die im Rahmen abgeschlossener Bußgeld- oder Arbeitsrechtsverfahren von erheblicher Bedeutung ist. Denn viele dieser Verfahren beruhten nicht nur auf Sachverhaltsannahmen, sondern auch auf der impliziten Rechtsauffassung, impfkritische Aussagen seien unwahr oder gefährlich.

Mit dem Urteil des LG Passau steht fest: Eine solche Verengung der Debatte war verfassungswidrig. Es handelt sich daher um eine neue Rechtslage i. S. d. § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG bzw. um eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache i. S. d. § 359 Nr. 5 StPO, wenn die Meinungsäußerung Teil der Begründung war.

Eingearbeitete Primärquelle:
【1】Landgericht Passau, Urteil vom 17.03.2023, Az. 1 HK O 62/22; Dokumentation u. a. in: https://reitschuster.de/post/gericht-erlaubt-warnung-vor-unwirksamen-und-gefaehrlichen-impfstoffen/

9. Die Maskenpflicht in Schulen war weder notwendig noch medizinisch begründbar – Aussagen der Amtsärzte
Berliner Amtsärzte forderten im Juli 2022 die Beendigung der Maskenpflicht an Schulen, da es keine belastbare Grundlage mehr dafür gäbe.
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Die Maskenpflicht in Schulen war weder notwendig noch medizinisch begründbar – Aussagen der Amtsärzte

Die Maskenpflicht – insbesondere an Schulen – gehörte zu den restriktivsten und dauerhaftesten Maßnahmen während der Corona-Zeit. Sie wurde gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Verweis auf den angeblichen Schutz von Risikogruppen durchgesetzt, obwohl die tatsächliche Wirksamkeit, die medizinische Verhältnismäßigkeit und die psychischen Folgen für Heranwachsende weder ausreichend untersucht noch evidenzbasiert bewertet wurden.

Am 21. Juli 2022 wandten sich alle Berliner Amtsärzte in einem gemeinsamen Schreiben an die Senatsverwaltung für Bildung mit der klaren Aufforderung, die Maskenpflicht an Schulen zu beenden. Die Begründung: „Aus infektiologischer Sicht gibt es aktuell keine belastbare Grundlage für die Aufrechterhaltung einer allgemeinen Maskenpflicht an Schulen.“ „Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann zu sozialen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.“ (Quelle: Schreiben der Berliner Amtsärzte vom 21.07.2022; zitiert in der Berliner Zeitung, 21.07.2022)【1】

Diese Einschätzung stammt nicht von fachfremden Kritikern, sondern von den zuständigen leitenden Gesundheitsbehörden selbst. Sie bestätigt, was zahlreiche Studien und Erfahrungsberichte bereits zuvor nahegelegt hatten:

  • Es gab keine systematische Evaluation der Maskenpflicht in Schulen.
  • Die Übertragungsgefahr unter Kindern war gering; schwere Verläufe selten.
  • Die psychosozialen Folgen der Maskierung waren erheblich (u. a. Störungen der nonverbalen Kommunikation, Angstentwicklung, Schulverweigerung).

Zugleich zeigten Erkenntnisse der Stiftung Warentest im Jahr 2022, dass FFP2-Masken für Kinder aus medizinischer Sicht sogar gefährlich sein können – insbesondere wegen erhöhter CO₂-Rückatmung und erhöhtem Atemwiderstand【2】.

Die späte, aber deutliche Kehrtwende der Amtsärzte dokumentiert damit eine amtlich bestätigte Unverhältnismäßigkeit einer zentralen Corona-Maßnahme – und zwar in einer besonders schützenswerten Bevölkerungsgruppe.

Juristisch ergibt sich daraus: Für Betroffene (Eltern, Schüler, Lehrer), die gegen diese Maskenpflicht protestierten, Bußgelder erhielten oder verwaltungsrechtlich belangt wurden, liegt eine neue Tatsache im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO vor – ebenso wie ein Verstoß gegen die kinderschutzrechtlichen Maßstäbe aus dem Schulrecht und der UN-Kinderrechtskonvention.

Daher sind sowohl die Rücknahme entsprechender Bescheide als auch eine öffentliche Rehabilitierung der kritischen Stimmen angezeigt.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Berliner Zeitung, Artikel vom 21.07.2022: „Amtsärzte: Maskenpflicht an Schulen nicht mehr nötig“ https://www.berliner-zeitung.de/news/amtsaerzte-maskenpflicht-in-schulen-nicht-mehr-noetig-li.264391
【2】Focus Online, Bericht vom 07.02.2022: „Stiftung Warentest bricht Test zu FFP2-Masken für Kinder ab – aus medizinischen Gründen“ https://m.focus.de/corona-virus/gesundheit/masken-fuer-kinder-erschreckende-ergebnisse-stiftung-warentest-bricht-ffp2-test-ab_id_26067574.html

10. Die Impfnebenwirkungen wurden systematisch untererfasst – Aussage des PEI und Kassendaten bestätigen Dunkelziffer
Das PEI konnte die Sicherheit der Impfstoffe nicht umfassend bewerten; Daten der BKK ProVita zeigten eine deutlich höhere Anzahl an Nebenwirkungen als offiziell gemeldet.
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Die Impfnebenwirkungen wurden systematisch untererfasst – Aussage des PEI und Kassendaten bestätigen Dunkelziffer

Ein zentrales Argument für die politische, gesellschaftliche und juristische Durchsetzung der COVID-19-Impfkampagne war die Behauptung einer „guten Verträglichkeit“ der neuartigen mRNA-Wirkstoffe. Dieses Narrativ wurde über Monate durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesgesundheitsministerium gestützt. Doch spätestens seit 2022 steht fest: Die Nebenwirkungen der Impfung wurden systematisch untererfasst und nie valide bewertet.

Das PEI selbst teilte dem Bundesgesundheitsministerium bereits im Juli 2021 schriftlich mit, dass eine fundierte Beurteilung der Sicherheit nicht möglich sei. Wörtlich heißt es im PEI-Schreiben vom 29. Juli 2021: „Ist dies nicht der Fall, ist eine umfassende Beurteilung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe auf der Basis deutscher Daten nicht möglich.“ (Quelle: PEI an BMG, 29.07.2021, veröffentlicht in BT-Drs. 20/4567)【1】

Konkret fehlte dem PEI der Zugriff auf abrechnungsbasierte Gesundheitsdaten der Krankenkassen – obwohl genau diese Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG zur Verfügung hätten gestellt werden müssen. Trotz dieses Defizits wurde öffentlich weiterhin von einer „überwiegend milden Reaktogenität“ gesprochen.

Im Februar 2022 legte dann der Vorstand der BKK ProVita, Andreas Schöfbeck, interne Auswertungen seiner Krankenkasse vor. Sie zeigten: Die Anzahl der Impfnebenwirkungen war mindestens zehn- bis zwanzigmal höher als vom PEI offiziell erfasst. Laut BKK-Daten gab es 216.695 behandelte Fälle mit Impfnebenwirkungen allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021, während das PEI für denselben Zeitraum nur 12.313 Meldungen registrierte【2】.

Diese dramatische Differenz deutet nicht auf statistische Streuung, sondern auf ein systemisches Meldeversagen hin. Der Deutsche Bundestag erfragte die Sachlage in mehreren Kleinen Anfragen – ohne dass eine strukturelle Korrektur erfolgt wäre.

Juristisch ergibt sich daraus: Zum Zeitpunkt vieler Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen wurde ein verlässliches Bild zur Impfstoffsicherheit vorgetäuscht, obwohl das PEI genau das Gegenteil wusste – und mitteilte. Diese Sachlage war weder Betroffenen noch Richtern bekannt.

Daher handelt es sich bei der nachträglichen Offenlegung um eine neue Tatsache gemäß § 359 Nr. 5 StPO. Zudem ergibt sich ein Anspruch auf politische Rehabilitierung und Rückabwicklung aller Bescheide und Auflagen, die auf der behaupteten Sicherheit der Impfstoffe beruhten.

Ärzte und Institutionen, die auf dieser Grundlage über Impfrisiken aufklärten, konnten keine informierte Einwilligung einholen. Juristisch könnte es sich um eine systematische Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 630e BGB handeln – mit Folgen für Arzthaftung, Amtshaftung und Versorgungsrecht.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Paul-Ehrlich-Institut, Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium vom 29.07.2021; zitiert in Bundestagsdrucksache 20/4567, An
【2】BKK ProVita, Vorstand Andreas Schöfbeck, Schreiben an das PEI vom 21.02.2022; Datenanalyse im Vergleich zur offiziellen PEI-Datenbank, zitiert in: Multipolar, März 2022 https://multipolar-magazin.de/artikel/sicherheitsbericht-todesfallmeldungen-impfungen

11. FFP2-Masken für Kinder gesundheitlich bedenklich – Stiftung Warentest bricht Prüfung ab
Die Maskenpflicht – insbesondere an Schulen – war eine zentrale Maßnahme der Corona-Politik. Sie wurde mit dem Hinweis auf den Fremdschutz begründet und auch für Kinder und Jugendliche weitgehend verpflichtend durchgesetzt. Besonders problematisch ist rückblickend der Umstand, dass vielerorts FFP2-Masken für Kinder vorgeschrieben oder dringend empfohlen wurden, obwohl für diese Anwendung keine belastbare medizinische Evidenz existierte.
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FFP2-Masken für Kinder gesundheitlich bedenklich – Stiftung Warentest bricht Prüfung ab

Im Februar 2022 veröffentlichte Stiftung Warentest einen Untersuchungsbericht, demzufolge der Test mehrerer FFP2-Maskenmodelle für Kinder aus medizinischen Gründen vorzeitig abgebrochen wurde. Die Testleiter kamen zu dem Ergebnis:
„Viele Kinder könnten die geprüften FFP2-Masken nicht lange tragen. Der Atemwiderstand war in einigen Fällen zu hoch, die CO₂-Rückatmung bedenklich. Das ist gesundheitsgefährdend.“
(Quelle: Stiftung Warentest, zitiert nach Focus Online, 07.02.2022)【1】

Diese Erkenntnis ist bedeutsam, da die Maskenpflicht für Kinder nicht auf wissenschaftlich fundierten Nutzen, sondern auf generalisierenden Schutzannahmen beruhte – in Verbindung mit gesellschaftlichem Druck und schulischen Sanktionen. Kinder mussten zum Teil stundenlang FFP2-Masken tragen, ohne dass eine medizinische Indikation bestand oder eine individuelle Risikoabwägung erfolgte.

Hinzu kommt, dass Kinder nachweislich keine Haupttreiber des Infektionsgeschehens waren. Bereits im Sommer 2021 dokumentierten Studien des RKI und der Universität Leipzig, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit bei symptomfreien Kindern extrem gering war. Dennoch wurde der Maskenzwang pauschal aufrechterhalten – bis weit ins Jahr 2022 hinein.

Juristisch ist relevant: Mit dem Abbruch der FFP2-Maskenprüfung bei Kindern durch eine staatlich finanzierte Institution wie Stiftung Warentest liegt eine qualifiziert neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vor. Denn sie entzieht der Maßnahme ihre gesundheitspolitische Rechtfertigung. Wer sich gegen die Maskenpflicht wehrte – sei es durch Protest, Schulverweigerung oder Klage – kann nun geltend machen, dass die Maßnahme objektiv gesundheitsschädlich war.

Zudem ergibt sich daraus ein klares Argument für Rehabilitierung und Löschung von Ordnungsmaßnahmen, die gegen Eltern oder Schüler ausgesprochen wurden – einschließlich Bußgeldern, Verweisen, Testpflichtsanktionen oder Schulverweisen.

Eingearbeitete Primärquelle:
【1】Stiftung Warentest, Untersuchung FFP2-Masken für Kinder, abgebrochen aus medizinischen Gründen; zitiert nach:
Focus Online, Artikel vom 07.02.2022: „Masken für Kinder? Erschreckende Ergebnisse – Stiftung Warentest bricht Test ab“
https://m.focus.de/corona-virus/gesundheit/masken-fuer-kinder-erschreckende-ergebnisse-stiftung-warentest-bricht-ffp2-test-ab_id_26067574.html

12. Biontech selbst äußerte Zweifel an Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs – unter US-Börsenaufsicht
Im Jahresbericht an die US-Börsenaufsicht SEC vom 30. März 2022 formulierte Biontech selbst Unsicherheiten bezüglich ausreichender Wirksamkeit und Sicherheit seines COVID-19-Impfstoffs.
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Biontech selbst äußerte Zweifel an Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs – unter US-Börsenaufsicht

Die Sicherheit und Wirksamkeit eines medizinischen Produkts sind die unverzichtbare Grundlage für dessen Anwendung und politische Legitimation. Gerade bei mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19, die massenhaft und in Teilen unter Druck verabreicht wurden, ist dieser Maßstab entscheidend – rechtlich, ethisch und medizinisch.

Umso bedeutsamer ist, was der Hersteller Biontech selbst in seinem Jahresbericht vom 30. März 2022 an die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC mitteilte. In diesem öffentlich einsehbaren Pflichtdokument finden sich mehrere bemerkenswerte Aussagen zur Unsicherheit des Produktes, darunter:
„Wir könnten nicht in der Lage sein, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres COVID-19-Impfstoffs nachzuweisen, um eine dauerhafte behördliche Zulassung in den USA, Großbritannien, der Europäischen Union oder anderen Ländern zu erhalten (...). Während unserer klinischen Studien oder sogar nach behördlicher Zulassung können schwerwiegende unerwünschte Ereignisse auftreten, die die Zulassung oder Marktakzeptanz verzögern oder verhindern.“【1】

Noch expliziter wird der Konzern bei der Beschreibung seiner Hauptrisiken:
„Unsere zukünftigen Einnahmen aus dem Verkauf unseres COVID-19-Impfstoffs hängen von zahlreichen Faktoren ab, u. a. (...) der Dauerhaftigkeit der Immunreaktion, die in klinischen Studien noch nicht nachgewiesen wurde (...) sowie dem Sicherheitsprofil – einschließlich der Frage, ob bisher unbekannte Nebenwirkungen auftreten.“

Diese Formulierungen stammen nicht aus Presseartikeln, sondern aus gesetzlich verpflichtenden Unternehmensangaben unter Strafandrohung nach US-Börsengesetz. Sie dokumentieren, dass selbst der Hersteller nicht von einer abschließend bewerteten Sicherheit oder Wirksamkeit ausgehen konnte – während die deutsche Politik gleichzeitig erklärte, die Impfung sei „wirksam und sicher“ und auf dieser Grundlage 2G-Zugänge, Berufsverbote und Maskenpflichten für Ungeimpfte rechtfertigte.

Juristisch liegt damit eine neue Tatsache i. S. d. § 359 Nr. 5 StPO vor. Denn weder Behörden noch Gerichte, die auf eine belastbare Zulassungsentscheidung vertrauten, hatten Kenntnis von diesen internen Risikovorbehalten des Herstellers. Vielmehr wurde suggeriert, die Entscheidung sei bereits medizinisch und regulatorisch durchbestätigt – was nachweislich nicht der Fall war.

Daraus folgt: Bescheide, Anordnungen oder politische Eingriffe, die sich auf die behauptete Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs stützen, sind im Licht dieser unterlassenen Risikotransparenz nicht mehr rechtmäßig. Eine Wiederaufnahme betroffener Verfahren ist geboten.

Eingearbeitete Primärquelle:
【1】Biontech SE, Jahresbericht 2021 an die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), übermittelt am 30.03.2022
Volltext: https://investors.biontech.de/node/11931/html
(Auszug aus dem Abschnitt „Risikofaktoren“)

13. Die behördlichen Sicherheitsdaten zur Impfung sind bis heute unter Verschluss – Transparenzverweigerung als strukturelles Problem
Zentrale Sicherheitsdaten zu COVID-19-Impfstoffen werden von Behörden wie PEI oder EMA nicht oder nur unbrauchbar veröffentlicht, was eine evidenzbasierte Bewertung erschwert.
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Die behördlichen Sicherheitsdaten zur Impfung sind bis heute unter Verschluss – Transparenzverweigerung als strukturelles Problem

Ein demokratischer Rechtsstaat lebt vom Zugang zu Informationen – besonders dann, wenn es um körperliche Unversehrtheit und medizinische Eingriffe geht. Doch im Fall der COVID-19-Impfstoffe zeigt sich ein anderes Bild: Die zentralen Sicherheitsdaten, über die Behörden wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) verfügen, werden bis heute nicht oder nur in unbrauchbarer Form veröffentlicht.

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel hierfür lieferte das Multipolar-Magazin im Jahr 2023. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hatte Multipolar die Herausgabe der vollständigen Rohdaten aus den Sicherheitsdatenbanken des PEI beantragt – insbesondere zu schwerwiegenden Impfnebenwirkungen, Todesfällen und Verlaufsmustern. Das PEI verweigerte die Herausgabe mit der Begründung, die Daten könnten nicht in auswertbarer Form exportiert werden. Eine konkrete Begründung, warum individuelle, pseudonymisierte Berichte aus einer staatlich geführten Pharmakovigilanz-Datenbank nicht veröffentlichbar seien, blieb die Behörde schuldig【1】.

Diese Blockade betrifft auch andere Datenbereiche:

  • V-Safe (USA): Das CDC verweigerte lange die Herausgabe der eigenen Impfbegleitdaten – bis eine Klage von Judicial Watch die Veröffentlichung erzwang. Die Daten zeigten: Über 7 % der Geimpften mussten sich medizinisch behandeln lassen【2】.
  • EU-weit: Auch bei EudraVigilance – dem europäischen Meldesystem – sind die Rohdaten nicht zugänglich, sondern nur gefilterte Oberflächenstatistiken.

Dass derartige Sicherheitsinformationen weder Öffentlichkeit noch Gerichten zugänglich sind, widerspricht dem Prinzip der evidenzbasierten Gesundheitsfürsorge. Schlimmer noch: Entscheidungen wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die 2G-Regel oder die Zulassung der Impfung für Kinder erfolgten unter Bedingungen systematisch verweigerter Transparenz.

Juristisch ist dies von erheblicher Bedeutung: Die Unterdrückung relevanter Sicherheitsdaten begründet eine neue Tatsachenlage, da betroffene Bürger, Ärzte und Anwälte zum Zeitpunkt der Verfahren nicht über die potenziellen Risiken urteilen konnten. Der Anspruch auf informierte Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG war nicht gewahrt.

Daher ergibt sich ein klarer Wiederaufnahmegrund (§ 359 Nr. 5 StPO) für alle Verfahren, bei denen das Vertrauen auf eine behauptete Sicherheit der Impfung eine tragende Rolle spielte.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Multipolar-Magazin, Artikel vom 27.04.2023: „Sicherheitsdaten unter Verschluss“,
Link: https://multipolar-magazin.de/artikel/sicherheitsdaten-unter-verschluss
【2】CDC vs. Judicial Watch, V-Safe-Datenbankfreigabe 2022; vgl. Berichte in: UncutNews, Artikel vom 03.10.2022: „V-Safe-Daten: 7 % mussten medizinisch behandelt werden“

14. mRNA-Impfstoffe korrelieren mit erhöhter Sterblichkeit – neue internationale Datenanalysen zeigen klare Trends
Unabhängige Datenanalysen aus verschiedenen Ländern deuten auf eine Korrelation zwischen mRNA-Impfungen und einer erhöhten Gesamtsterblichkeit hin, was dem Narrativ des Lebensschutzes widerspricht.
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mRNA-Impfstoffe korrelieren mit erhöhter Sterblichkeit – neue internationale Datenanalysen zeigen klare Trends

Eine der zentralen Rechtfertigungen für die weltweite COVID-19-Impfkampagne war der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und vorzeitiger Sterblichkeit. Regierungen, Medien und Behörden erklärten wiederholt, durch die Impfung seien „Millionen Leben gerettet worden“. Doch immer mehr unabhängige Datenanalysen aus verschiedenen Ländern zeichnen ein anderes Bild – eines, das dringend nach wissenschaftlicher Aufarbeitung verlangt.

Eine Auswertung der britischen Gesundheitsbehörde UK Health Security Agency (UKHSA) zeigte bereits Ende 2022, dass über 90 % der COVID-Todesfälle in England auf geimpfte Personen entfielen – insbesondere bei dreifach Geimpften【1】. Auch wenn dies nicht automatisch einen Kausalzusammenhang beweist, steht es doch in klarem Widerspruch zur Behauptung eines zuverlässigen Schutzes vor schweren Verläufen.

Der deutsche Statistikexperte Tom Lausen legte darüber hinaus Daten vor, die auf Basis des Statistischen Bundesamtes und der Kassenärztlichen Vereinigungen berechnet wurden. Seine Analyse zeigt einen zeitlich synchronen Anstieg der Sterblichkeit ab dem zweiten Quartal 2021, also parallel zum Hochlauf der Impfkampagne. Besonders auffällig: Die Sterblichkeit bei jüngeren Altersgruppen (15–44 Jahre) stieg in genau diesem Zeitraum, obwohl COVID-19-Erkrankungen in dieser Gruppe zuvor kaum eine Rolle spielten【2】.

Ein Artikel auf Reitschuster.de vom 7. Oktober 2022 verweist zudem auf eine signifikant negative Korrelation zwischen Impfquote und Lebenserwartung in mehreren europäischen Ländern: Je höher die Impfquote, desto stärker sank dort die Lebenserwartung – ein Effekt, der sich auch in Ländern mit geringer COVID-Sterblichkeit zeigte【3】.

Diese Daten können nicht endgültig beweisen, dass mRNA-Impfstoffe Sterblichkeit verursachen. Aber sie belegen ein Muster, das sorgfältig untersucht und öffentlich gemacht werden müsste – vor allem in Anbetracht der massiven politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kosten, die mit der Impfung verbunden waren.

Juristisch ist relevant: Diese Daten lagen während der Phase der Impfpflichtverhängung und Bußgelderhebung nicht in dieser Form vor, wurden aber nachträglich durch Wissenschaftler und Journalisten erschlossen. Die resultierende Neubewertung stellt eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO dar. Wo Bürger also zur Impfung gedrängt oder wegen Verweigerung sanktioniert wurden, ist eine Neubewertung unter dem Aspekt möglicher gesundheitlicher Risiken geboten.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】UKHSA, COVID-19 vaccine surveillance reports, Woche 47/2022 (zitiert nach: TKP.at, Artikel vom 14.07.2022: https://tkp.at/2022/07/14/england-94-prozent-der-c19-todesfaelle-betreffen-geimpfte/)
【2】Tom Lausen, Vortrag im EU-Parlament, Januar 2023: „Was tötete die Menschen in Bergamo – und was in Deutschland?“, zusammengefasst in: https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/gastbeitrag-pandemie-zulassung-der-impfstoffe-corona-debatte-es-ist-zeit-fuer-eine-rueckkehr-zur-wissenschaftlichen-seriositaet-li.324011
【3】Reitschuster.de, Artikel vom 07.10.2022: „Lebenserwartung korreliert negativ mit Impfquote“, https://reitschuster.de/post/lebenserwartung-korreliert-negativ-mit-impfquote/

15. Der Zulassungsprozess der COVID-19-Impfstoffe war politisiert und fehlerhaft – Fachleute und Industrie bestätigen Zweifel
Der Zulassungsprozess für COVID-19-Impfstoffe war von politischem Druck und methodischen Mängeln geprägt, was das Vertrauen in die Objektivität der Zulassung untergräbt.
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Der Zulassungsprozess der COVID-19-Impfstoffe war politisiert und fehlerhaft – Fachleute und Industrie bestätigen Zweifel

Die beispiellose Geschwindigkeit, mit der die COVID-19-Impfstoffe entwickelt, zugelassen und weltweit verabreicht wurden, galt als medizinisch-technischer Durchbruch. Doch mit zeitlichem Abstand zeigt sich ein zunehmend klares Bild: Der Zulassungsprozess war weder wissenschaftlich standardisiert noch juristisch tragfähig im Sinne eines rechtsstaatlichen Verfahrens.

Mehrere Fachbeiträge aus dem Jahr 2023 zeichnen ein alarmierendes Bild:

  • Der Medizinprofessor Dr. Klaus Stöhr, früherer WHO-Referent, kritisierte öffentlich, dass die bedingte Zulassung der Impfstoffe politisch getrieben und nicht auf vollständigen Wirksamkeitsdaten beruhte【1】.
  • Eine umfassende Analyse des Fachportals „Alschner Klartext“ vom März 2023 belegt anhand interner Dokumente und Stellungnahmen der EMA, dass bei der Zulassung des Pfizer/BioNTech-Impfstoffs zentrale Kriterien umgangen oder heruntergestuft wurden. Dazu zählen:
    • die Verwendung von Placebo-Kontrollgruppen nur für wenige Wochen,
    • die Auflösung dieser Gruppen bereits während der Studie,
    • sowie das Fehlen von Daten zu Transmission, Langzeiteffekten und Immunreaktionsdauer【2】.

Ein interner Bericht aus dem US-Zulassungsverfahren (FDA) wurde später in einer Veröffentlichung aufgedeckt: Zahlreiche Nebenwirkungen traten in der Zulassungsstudie auf, doch die Daten wurden nur fragmentarisch veröffentlicht – oder sogar erst durch Gerichtsentscheidungen freigegeben【3】.

Auch der Biontech-Jahresbericht 2022 (SEC-Meldung vom 30.03.2022) enthält einen Passus, der ausdrücklich davor warnt, dass die Studienlage zur Wirksamkeit und Sicherheit nicht ausreicht, um eine dauerhafte behördliche Zulassung sicherzustellen.
„Es ist nicht sicher, ob unsere Impfstoffe eine dauerhafte Immunantwort erzeugen oder schwerwiegende Nebenwirkungen ausschließen.“【4】

Juristisch ist entscheidend: Das Vertrauensverhältnis zwischen Staat, Hersteller, Aufsichtsbehörden und Bürgern beruht auf der Annahme, dass eine medizinische Zulassung nach objektiven, reproduzierbaren Kriterien erfolgt. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass diese Verfahren politisiert oder unvollständig waren, handelt es sich um eine rechtsbegründende neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO.

Daher gilt: Wer sich gegen eine Impfung wehrte – sei es aus medizinischen, ethischen oder grundrechtlichen Gründen – kann heute geltend machen, dass seine Ablehnung nicht unbegründet, sondern objektiv gerechtfertigt war. Auf dieser Grundlage sind Wiederaufnahmen, Rücknahmen und Rehabilitierungen geboten.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Klaus Stöhr, Zitat in Berliner Zeitung vom 18.02.2023: https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/gastbeitrag-pandemie-zulassung-der-impfstoffe-corona-debatte-es-ist-zeit-fuer-eine-rueckkehr-zur-wissenschaftlichen-seriositaet-li.324011
【2】Alschner Klartext, Analyse vom 15.03.2023: „Flecken auf der weißen Weste – Arzneimittelzulassung à la Pfizer“, https://alschner-klartext.de/2023/03/15/flecken-auf-der-weissen-weste
【3】FDA-Freigabe interner Studiendaten auf Klage von Public Health and Medical Professionals for Transparency, 2022; zusammengefasst u. a. in Epoch Times, 2023
【4】Biontech Jahresbericht an die US-Börsenaufsicht (SEC), Abschnitt Risikofaktoren, übermittelt 30.03.2022, https://investors.biontech.de/node/11931/html

16. VAERS, V-Safe und andere Meldesysteme zeigen ein klares Risikosignal – doch sie wurden ignoriert
Internationale Meldesysteme wie VAERS und V-Safe zeigten frühzeitig eine massive Zunahme von Nebenwirkungsmeldungen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen, die jedoch politisch und medizinisch weitgehend unberücksichtigt blieben.
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VAERS, V-Safe und andere Meldesysteme zeigen ein klares Risikosignal – doch sie wurden ignoriert

Ein zentraler Baustein jeder Arzneimittelsicherheit ist die sogenannte Pharmakovigilanz – das strukturierte Erkennen, Sammeln und Bewerten unerwünschter Nebenwirkungen. Im Fall der COVID-19-Impfstoffe lagen hierzu bereits frühzeitig starke Signale vor – doch sie wurden politisch nicht ernst genommen, medizinisch nicht kommuniziert und rechtlich nicht berücksichtigt.

Das wohl bekannteste internationale Meldesystem ist VAERS – das Vaccine Adverse Event Reporting System, betrieben von der US-Gesundheitsbehörde CDC. Bereits 2021 registrierte VAERS eine Explosion von Meldungen in einem nie dagewesenen Umfang. So dokumentierte das System im Jahr 2021 mehr als 20.000 Todesfälle und über 100.000 schwere Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung【1】. Zum Vergleich: Für alle anderen Impfstoffe zusammen waren es im Durchschnitt nur wenige Hundert pro Jahr.

Zusätzlich betreibt die CDC das ergänzende Meldesystem V-Safe, ein digitales Tool zur Nachverfolgung von Symptomen. Erst nach einer gerichtlichen Klage der Organisation Judicial Watch wurden die V-Safe-Daten im Oktober 2022 veröffentlicht. Die Auswertung ergab:

  • 7,7 % der Geimpften mussten medizinisch behandelt werden,
  • 25 % hatten Beeinträchtigungen des Alltags,
  • 4,5 Millionen Teilnehmer meldeten insgesamt 71 Millionen Symptome – davon 13 Millionen schwerwiegender Natur【2】.

Diese Werte gelten nicht für spezielle Risikogruppen, sondern stammen aus einer offenen Kohorte von rund 10 Millionen Teilnehmern. Dennoch wurden sie in keiner behördlichen Impfaufklärung, keinem Gerichtsurteil und keinem Zulassungstext adäquat berücksichtigt.

Auch in Deutschland zeigte sich eine massive Untererfassung: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erklärte im Juli 2021 gegenüber dem BMG, es sei mangels Daten nicht in der Lage, die Impfsicherheit zu bewerten (siehe Hauptstrang 4). Parallel ergab eine Auswertung der BKK ProVita, dass in Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen bis zu 20-mal mehr Nebenwirkungen dokumentiert waren als in der offiziellen PEI-Datenbank【3】.

Juristisch folgt daraus: Das Vertrauen auf eine flächendeckende Sicherheitsbewertung war objektiv nicht berechtigt. Bürger, die eine Impfung verweigerten oder anzweifelten, handelten daher nicht irrational, sondern evidenzbasiert. Die systematische Ignoranz gegenüber diesen Risikosignalen stellt eine neue Tatsache im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO dar – mit Relevanz für alle Verfahren, in denen die behauptete Harmlosigkeit der Impfung eine Rolle spielte.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】CDC / VAERS-Datenbank 2021–2022, öffentlich zugänglich über: https://vaers.hhs.gov/
Zusammenfassung u. a. bei: https://uncutnews.ch/erneut-nachgewiesen-mrna-impfstoffe-gegen-covid-ursaechlich-fuer-viele-todesfaelle/
【2】V-Safe-Datenfreigabe durch Judicial Watch (Oktober 2022); Analyse: ICAN / Children’s Health Defense; Übersicht unter: https://uncutnews.ch/schockierende-v-safe-daten-bestaetigen-dass-covid-impfstoffe-extrem-gefaehrlich-sind/
【3】BKK ProVita, Vorstand Schöfbeck, Schreiben vom 21.02.2022; zitiert in: Bundestagsdrucksache 20/4500

17. Die Impfquote korreliert negativ mit Lebenserwartung – dem Narrativ entgegengesetzte Tendenzen
Unabhängige Datenanalysen deuten darauf hin, dass in Ländern mit hoher COVID-19-Impfquote die Lebenserwartung sank, was dem Schutzversprechen der Impfkampagne widerspricht.
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Die Impfquote korreliert negativ mit Lebenserwartung – dem Narrativ entgegengesetzte Tendenzen

Das zentrale Narrativ der Impfkampagne lautete: Mehr Impfungen bedeuten mehr Schutz und weniger Tote. Doch mehrere unabhängige Datenanalysen zeigen inzwischen das Gegenteil: In Ländern mit besonders hoher Impfquote sank die durchschnittliche Lebenserwartung deutlich – und zwar zeitlich synchron mit dem Hochlauf der Impfkampagnen.

Der Statistikexperte Tom Lausen, unterstützt durch internationale Datensätze (u. a. Eurostat und OECD), legte 2023 eine Auswertung vor, die einen direkten Zusammenhang zwischen Impfquote und gesunkener Lebenserwartung nahelegt. Besonders auffällig:

  • Länder wie Portugal, Spanien, Kanada, Australien oder Israel, die Impfquoten über 80 % erreichten, verzeichneten einen signifikanten Rückgang der Lebenserwartung um bis zu 1,5 Jahre innerhalb von nur zwei Jahren【1】.
  • Umgekehrt zeigten Länder mit niedriger Impfquote (z. B. Bulgarien, Rumänien, große Teile Afrikas) keine vergleichbare Veränderung der Lebenserwartung – trotz oft schlechterer medizinischer Infrastruktur und höherem Durchschnittsalter.

Auch Wissenschaftler der US-Versicherungskonzerne, darunter Edward Dowd (ehemaliger BlackRock-Manager), berichteten in Interviews und Publikationen von einer auffälligen Zunahme der Gesamtsterblichkeit in jungen Altersgruppen ab 2021 – einem Zeitraum, in dem COVID-19 für diese Gruppen keine signifikante Rolle mehr spielte【2】.

Eine Analyse auf Reitschuster.de vom 7. Oktober 2022 fasst diese Tendenzen zusammen und kommt zu dem Schluss:
„Je höher die Durchimpfungsrate, desto stärker sank die Lebenserwartung. Die Annahme eines Schutzes vor dem Tod ist auf dieser Datengrundlage nicht aufrechtzuerhalten.“【3】

Diese Korrelation ist zwar kein Beweis für eine Kausalität – aber sie steht in einem fundamentalen Widerspruch zur öffentlichen Rechtfertigung der Maßnahmen. Und: Weder RKI noch BMG haben bislang eine öffentliche Gegendarstellung oder Erklärung zu dieser Entwicklung geliefert.

Juristisch ist diese Diskrepanz hochrelevant: Wenn eine Maßnahme wie die Impfung auf der Behauptung beruhte, sie schütze effektiv vor dem Tod – und sich diese Aussage nicht nur als unbelegt, sondern statistisch als widerlegt herausstellt –, dann liegt eine nachträglich entlarvte Tatsachenverfälschung vor. Diese neue Erkenntnis eröffnet Wiederaufnahmewege nach § 359 Nr. 5 StPO für alle Entscheidungen, bei denen die Impfung als „Leben rettend“ gewertet wurde.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Tom Lausen, Statistische Analysen zu Impfquote und Lebenserwartung, 2023; zitiert in Berliner Zeitung, Reitschuster, TKP.at
【2】Edward Dowd, Interview mit Epoch Times (2023), Präsentation der Versicherungsmortalitätsdaten aus den USA und Europa
【3】Reitschuster.de, Artikel vom 07.10.2022: „Lebenserwartung korreliert negativ mit Impfquote“ https://reitschuster.de/post/lebenserwartung-korreliert-negativ-mit-impfquote/

18. Der politische Diskurs war asymmetrisch und repressiv – abweichende Meinungen wurden systematisch delegitimiert
Während der Corona-Zeit wurde ein offener Diskurs durch Delegitimierung abweichender Meinungen seitens Behörden, Medien und institutionalisierter Mechanismen stark eingeschränkt.
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Der politische Diskurs war asymmetrisch und repressiv – abweichende Meinungen wurden systematisch delegitimiert

Ein zentraler Bestandteil demokratischer Gesellschaften ist der offene, kontroverse und geschützte Diskurs über staatliche Maßnahmen – insbesondere, wenn sie tief in Grundrechte eingreifen. Während der Corona-Zeit jedoch wurde dieser Grundpfeiler in weiten Teilen außer Kraft gesetzt: Abweichende Meinungen wurden nicht widerlegt, sondern delegitimiert – teils durch Behörden, teils durch öffentlich-rechtliche Medien, teils durch institutionalisierte Mechanismen wie Zensurpartnerschaften mit Plattformen.

Der Philosoph Michael Andrick fasst diese Entwicklung in seiner vielbeachteten Kolumne in der Berliner Zeitung vom 20. Februar 2023 so zusammen:
„Deutschland hat sich in der Corona-Zeit an ein funktionierendes System der oligarchischen Einheitspartei gewöhnt, in dem echte Pluralität nicht mehr vorgesehen ist. Wer die Wahrheit sagt, wird isoliert, gelöscht oder bestraft.“【1】

Diese Einschätzung spiegelt sich auch in konkreten Ereignissen wider:

  • YouTube löschte massenhaft Videos kritischer Ärzte und Wissenschaftler, darunter von Prof. Bhakdi, Dr. Wodarg und sogar die Allesdichtmachen-Aktion – später durch ein Gericht als rechtmäßig, aber „demokratisch besorgniserregend“ bezeichnet.
  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verglich Impfskeptiker mit Radikalen, Verschwörungstheoretikern oder Rechtsextremisten, ohne sachliche Differenzierung.
  • Die Bundesregierung selbst finanzierte Programme zur „Gegenrede“ und zur „Enttarnung von Desinformation“, deren Kategorisierung nicht von unabhängigen Experten, sondern von politischen Akteuren vorgenommen wurde.

Ein Beispiel für strukturelle Zensur ist die Partnerschaft der Bundesregierung mit sozialen Medienplattformen, wie sie etwa im Rahmen des „Netzwerksdurchsetzungsgesetzes“ institutionalisiert wurde. Offizielle Dokumente belegen, dass Bundesministerien systematisch „problematische Inhalte“ melden ließen – teilweise ohne gerichtliche Prüfung【2】.

Diese Praxis hat zwei rechtliche Konsequenzen:

  1. Menschen wurden durch politische und mediale Propaganda aktiv daran gehindert, sich frei zu informieren – ein klarer Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 GG.
  2. Die Rechtsprechung, die z. B. auf dem angeblichen gesellschaftlichen Konsens oder der Abwägung im öffentlichen Interesse beruhte, basiert auf einer manipulierten Diskurslage.

Die gezielte Einschränkung pluralistischer Debatte, das Versagen öffentlich-rechtlicher Medien in ihrer Kontrollfunktion und das systematische Framing kritischer Stimmen als „unsolidarisch“ oder „gefährlich“ machen deutlich: Ein offenes, demokratisch legitimiertes Meinungsklima hat während der Corona-Jahre de facto nicht existiert.

Juristisch folgt daraus: Wer sich gegen Maßnahmen wehrte oder kritische Aussagen machte, wurde nicht nur inhaltlich, sondern strukturell ungleich behandelt. Diese neue Bewertungslage stellt eine neue Tatsache i. S. d. § 359 Nr. 5 StPO dar – mit Auswirkungen auf alle Verfahren, in denen Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit oder persönliche Haltung gegen den Staat gestellt wurden.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Michael Andrick, Kolumne in der Berliner Zeitung vom 20.02.2023: „Wie das System der Einheitspartei Deutschlands funktioniert“ https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/philosophische-kolumne-von-michael-andrick-wie-das-system-der-oligarchischen-einheitspartei-deutschlands-oed-funktioniert-demokratie-pluralismus-ukraine-krieg-putin-corona-krise-impfung-li.365589
【2】Bundesregierung, Auskünfte zur Zusammenarbeit mit sozialen Medien im Rahmen des NetzwerkDG; zitiert u. a. in Bundestagsdrucksache 20/1235, Netzpolitik.org und FragDenStaat.de

19. Die WHO verfolgt eine globale Machtverschiebung – der geplante Pandemievertrag bedroht nationale Souveränität
Der geplante „Internationale Pandemievertrag“ der WHO könnte zu einer zentralisierten Entscheidungsgewalt in Gesundheitskrisen führen und nationale Souveränität gefährden.
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Die WHO verfolgt eine globale Machtverschiebung – der geplante Pandemievertrag bedroht nationale Souveränität

Die Corona-Krise war nicht nur eine medizinische und gesellschaftliche Herausforderung, sondern auch ein Katalysator für weitreichende institutionelle Veränderungen auf internationaler Ebene. Besonders ins Auge fällt der geplante „Internationale Pandemievertrag“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der – so Kritiker – eine zentralisierte, demokratisch nicht kontrollierte Entscheidungsgewalt in künftigen Gesundheitskrisen ermöglichen soll.

Juristische Fachstimmen wie Dr. Sylvia Behrendt, ehemalige WHO-Juristin und promovierte Expertin für Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR), warnen:
„Was als globale Koordination verkauft wird, bedeutet im Kern die Aufgabe nationaler Entscheidungsfreiheit zugunsten einer externen Exekutive ohne parlamentarische Legitimation.“
(Quelle: Interview auf Soundcloud, Gesunde Stunde #48, März 2023)【1】

Der Vertrag würde u. a. ermöglichen:

  • die Festlegung, wann eine Pandemie vorliegt,
  • die Definition von Pflichtmaßnahmen wie Impfung, Testung oder Lockdowns,
  • sowie die Zensur von abweichenden wissenschaftlichen Positionen, wenn diese als „infodemiegefährdend“ eingestuft werden.

In einem Artikel bei Tichys Einblick wird dokumentiert, dass die WHO künftig per Vertrag und IHR-Änderungen befugt wäre, Gesundheitsmaßnahmen auch gegen den Willen einzelner Staaten durchzusetzen – etwa durch Reisebeschränkungen, digitalisierte Impfnachweise oder Lieferkettenverordnungen【2】.

Noch brisanter ist: Die WHO ist keine unabhängige wissenschaftliche Organisation, sondern zu mehr als 80 % durch freiwillige Beiträge finanziert, darunter die Gates Foundation, GAVI, CEPI und andere impfindustrienahe Akteure【3】.

Die geplante Reform könnte somit eine Privatisierung globaler Gesundheitspolitik unter dem Deckmantel internationaler Solidarität bedeuten. Entscheidungen, die bisher dem Bundestag, nationalen Gerichten oder dem Grundgesetz unterlagen, würden in Zukunft möglicherweise von einer nicht demokratisch legitimierten WHO-Zentrale getroffen – mit verpflichtender Umsetzung.

Juristisch ergibt sich daraus ein doppelter Befund:

  1. Die gegenwärtige Corona-Politik war kein Ausrutscher, sondern möglicherweise Teil eines langfristig angelegten Strukturwandels.
  2. Wer sich heute gegen Maßnahmen stellt, handelt im Sinne einer Verteidigung nationaler und individueller Souveränität – nicht als Leugner, sondern als demokratischer Akteur.

Diese Erkenntnis stellt eine neue Tatsachengrundlage für die Bewertung vergangener Maßnahmen dar: Sie waren womöglich nicht nur medizinisch, sondern strukturell politisch motiviert. Damit liegt ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 5 StPO vor, und es besteht öffentliche Aufklärungspflicht über die demokratischen Implikationen des WHO-Vertrags.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Interview Dr. Sylvia Behrendt, Gesunde Stunde #48, März 2023: https://soundcloud.com/vitalstoffblog/der-who-pandemievertrag-gesunde-stunde-48
【2】Tichys Einblick, Artikel vom 11.03.2023: „WHO macht Verträge: Gesundheitsnotstand als Weltgesetz“, https://www.tichyseinblick.de/interviews/who-macht-vertraege-2/
【3】WHO-Budgetübersicht 2021/22; vgl. offizielle WHO-Finanzdatenbank: https://open.who.int

20. Millionen Impfdosen werden entsorgt – ein Indiz für politisch fehlgeleitete Beschaffung und Übermaß
Die massenhafte Bestellung und spätere Entsorgung von Millionen COVID-19-Impfdosen deuten auf eine politisch fehlgeleitete Beschaffung und ein Übermaß hin, das die Verhältnismäßigkeit von Zwangsmaßnahmen in Frage stellt.
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Millionen Impfdosen werden entsorgt – ein Indiz für politisch fehlgeleitete Beschaffung und Übermaß

Ein bisher kaum aufgearbeiteter Aspekt der Corona-Krise ist das Ausmaß der staatlich initiierten Impfstoffbeschaffung – sowohl in Bezug auf die Menge als auch auf die finanziellen, ethischen und ökologischen Folgekosten. Inzwischen ist öffentlich dokumentiert, dass mehrere Millionen Impfdosen verfallen und entsorgt werden mussten, weil sie nicht verwendet wurden – während gleichzeitig massiver Druck auf die Bevölkerung ausgeübt wurde, sich impfen oder „boostern“ zu lassen.

So berichtete die WELT am 9. November 2022:
„Drei Millionen Impfdosen drohen vernichtet zu werden – das Verfallsdatum läuft ab, die Nachfrage ist eingebrochen. Die Bundesregierung hat 677 Millionen Dosen bestellt – für rund 83 Millionen Einwohner.“【1】

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (BT-Drs. 20/4488), dass bis Ende 2022 bereits über 10 Millionen Dosen entsorgt wurden – mit prognostizierten Zusatzverlusten von weiteren Millionen im Jahr 2023. Die Kosten pro Dosis lagen laut internen Berechnungen zwischen 18 und 30 Euro, je nach Hersteller und Lieferzeitpunkt【2】.

Diese Entwicklung zeigt zweierlei:

  1. Die Impfstoffbeschaffung erfolgte nicht auf Grundlage epidemiologischer Notwendigkeit oder belastbarer Prognosemodelle, sondern in einem übersteuerten Beschaffungswettlauf, der sich politisch als „Vorsorge“ verkaufen ließ.
  2. Während Menschen durch 2G-Regeln, Arbeitsplatzverlust, Berufsverbote oder Bußgelder zur Impfung gedrängt wurden, lagerte der Staat mehrere Hundert Millionen nicht benötigter Dosen auf Vorrat – mit Verfallsdaten, Kühlkettenkosten und ohne Exitstrategie.

Diese Asymmetrie ist juristisch relevant, weil sie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Zweifel zieht. Die Behörden haben nicht nur auf Zwang statt Überzeugung gesetzt, sondern parallel Impfstoffe eingelagert, die in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Inanspruchnahme standen.

Wenn staatliche Organe also ihre eigene Versorgungspolitik nicht evidenzbasiert oder haushalterisch verantwortungsvoll betrieben haben, stellt dies eine neue Erkenntnis dar, die für viele Bußgeldbescheide, Impfpflichtsanktionen oder Verwaltungsentscheidungen eine neue Tatsachengrundlage im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO bildet.

Zudem ist diese Erkenntnis ein starker Beleg für die Forderung nach Rehabilitierung und Rückabwicklung übergriffiger staatlicher Impfmaßnahmen, da die politische „Notwendigkeit“ in Wahrheit nie bestand.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】WELT, Artikel vom 09.11.2022: „Drei Millionen Impfdosen drohen vernichtet zu werden“ https://www.welt.de/politik/deutschland/article238117247/Corona-Drei-Millionen-Impfdosen-drohen-vernichtet-zu-werden.html
【2】Bundestagsdrucksache 20/4488: Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage zur Impfstoffvernichtung https://dserver.bundestag.de/btd/20/044/2004488.pdf

21. Genesene wurden ohne medizinische Begründung schlechtergestellt – ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot
Während der Pandemie wurden Genesene systematisch benachteiligt, obwohl bekannt war, dass eine durchgemachte Infektion oft besseren Immunschutz bietet als eine Impfung. Die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus wurde willkürlich verkürzt.
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Genesene wurden ohne medizinische Begründung schlechtergestellt – ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot

Während der Pandemie setzte die Politik auf eine binäre Einteilung der Bevölkerung in „Geimpfte“ und „Ungeimpfte“ – mit weitreichenden Konsequenzen für Freizügigkeit, Berufsausübung und gesellschaftliche Teilhabe. Dabei wurden Genesene Personen systematisch benachteiligt, obwohl medizinisch längst bekannt war, dass eine durchgemachte Infektion mindestens gleichwertigen, oft sogar besseren Immunschutz bietet als eine Impfung.

Dies dokumentierten bereits im Jahr 2021 mehrere Studien – etwa aus Israel, Katar und den USA – sowie das Robert Koch-Institut selbst in seinem Epidemiologischen Bulletin vom 11.11.2021. Dort heißt es:
„Personen mit überstandener Infektion weisen eine robuste humorale und zelluläre Immunantwort auf, die über Monate stabil bleibt.“

Trotzdem wurde mit Verordnung vom 14. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus in Deutschland auf nur noch 90 Tage reduziert – ohne nachvollziehbare medizinische Begründung. Gleichzeitig blieb der Impfstatus für Zweifach-Geimpfte mindestens neun Monate gültig – auch bei Verwendung von Impfstoffen mit nachgewiesener Schnellverfallswirkung.

Die WELT titelte am 16. Januar 2022:
„Diese Verkürzung ist willkürlich – das Robert Koch-Institut nennt keine einzige Studie, auf die es sich stützt.“【1】

Auch das Bundesverfassungsgericht äußerte in mehreren Eilentscheidungen Zweifel an der sachlichen Begründung der Ungleichbehandlung, wies aber Verfahren im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu.

Aus medizinischer Sicht ist die Bevorzugung Geimpfter bei gleichzeitigem Ausschluss Genesener nicht haltbar – insbesondere bei mRNA-Impfstoffen mit unklarer Wirkungsdauer. Diese Praxis verletzt das allgemeine Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG sowie das aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zudem war sie nicht verhältnismäßig im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips – denn es bestand kein legitimer Grund, Genesene schlechter zu stellen, wenn sie denselben oder besseren Schutz aufwiesen.

Juristisch ergibt sich daraus: Bürger, die sich auf ihren Genesenenstatus beriefen und trotzdem Sanktionen erfuhren – etwa Zutrittsverbote, Bußgelder oder berufliche Nachteile –, wurden rechtswidrig benachteiligt. Die wissenschaftliche Neubewertung stellt eine neue Tatsache im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO dar. Eine Wiederaufnahme entsprechender Verfahren ist daher geboten.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】WELT, Artikel vom 16.01.2022: „Diese Verkürzung ist willkürlich – RKI nennt keine Studie“
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus238046479/Corona-Schlechterstellung-von-Genesenen-laesst-sich-ueberhaupt-nicht-begruenden.html
Weitere Belege:
– RKI, Epidemiologisches Bulletin 45/2021, S. 13 ff.
– Studienübersicht zur Immunitätsdauer nach Infektion: SIREN-Study (UK), NEJM 2021

22. Der Anreizdruck war strukturell rechtswidrig – Impfung durch Belohnung, Strafe oder soziale Isolation ist kein freier Wille
Die Corona-Impfpolitik nutzte flächendeckend indirekte Zwangsmechanismen wie 2G/3G-Regeln, Reiseverbote und medialen Druck, um Ungeimpfte zur Impfung zu bewegen, was die freie Einwilligung untergrub.
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Der Anreizdruck war strukturell rechtswidrig – Impfung durch Belohnung, Strafe oder soziale Isolation ist kein freier Wille

Ein wesentliches Merkmal der Corona-Impfpolitik war nicht nur die rechtliche Verpflichtung einzelner Berufsgruppen, sondern die flächendeckende Einführung indirekter Zwangsmechanismen. Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten oder konnten, wurden in vielen Fällen nicht über sachliche Argumente überzeugt, sondern unter massiven psychologischen, sozialen und materiellen Druck gesetzt – bis hin zur faktischen Erpressung.

Die Liste solcher Maßnahmen ist lang:

  • 2G- und 3G-Regeln, die Ungeimpften den Zugang zu Restaurants, Geschäften, Kultureinrichtungen oder dem Arbeitsplatz verwehrten.
  • Reiseverbote, Quarantänevorschriften oder Testpflichten ausschließlich für Ungeimpfte.
  • Aussagen von Politikern wie Olaf Scholz („Impfen ist ein Akt der Solidarität“), Markus Söder („Wir werden die Daumenschrauben anziehen“) oder Karl Lauterbach („Es gibt kein Recht auf Unsolidarität“).
  • Mediale Kampagnen, in denen Ungeimpfte als „Tyrannen“, „Rücksichtslose“ oder „Gefährder“ bezeichnet wurden – dokumentiert etwa im Archiv des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der bekannte Slogan „Wenn du dich nicht impfen lässt, gefährdest du andere“ wurde nicht nur epidemiologisch nie bewiesen, sondern diente als Rechtfertigung für soziale Ausgrenzung, Kündigungen, Familienstreitigkeiten, Schulausschlüsse und gesellschaftliche Entfremdung.

Dabei wird oft übersehen: Die Zustimmung unter Druck ist keine freie Einwilligung. Das ist nicht nur ethisch problematisch, sondern juristisch entscheidend – etwa im Hinblick auf das medizinische Aufklärungsrecht (§ 630d BGB), das nur eine „freie Entscheidung ohne Druck“ als wirksame Einwilligung anerkennt.

Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), Berufsausübung (Art. 12 GG) und Menschenwürde (Art. 1 GG) wurden hier nicht direkt gesetzlich außer Kraft gesetzt, sondern systematisch durch sozialen Druck umgangen.

Diese Strategie wurde von Rechtswissenschaftlern wie Prof. Dr. Oliver Lepsius, Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler und Prof. Dr. Uwe Volkmann scharf kritisiert. Sie sprechen von „impfsozialem Totalitarismus“, „Grundrechtsverkürzung durch Umgehung“ und „instrumentalisierter Moral“【1】.

Juristisch folgt daraus: Wenn sich ein Betroffener unter dem Einfluss solcher Umstände impfen ließ, oder aber deshalb Bußgeld, Ausgrenzung oder Repression erlitt, so geschah dies nicht auf Basis einer freien Entscheidung. Dies stellt eine neue rechtliche Beurteilungslage dar – verbunden mit einem Wiederaufnahmegrund gemäß § 359 Nr. 5 StPO.

Eingearbeitete Primärquellen:
【1】Zitate aus:
– Uwe Volkmann, FAZ vom 28.11.2021: „Der Staat darf nicht moralisieren“
– Oliver Lepsius, Verfassungsblog, 2021: „Grundrechte sind kein Angebot“
– Volker Boehme-Neßler, in: NJW 2022, Heft 3: „Die Impfpflicht als Grundrechtsbruch durch Druck“
Ergänzend dokumentiert bei:
– WELT, Spiegel, ZDF, Archivberichte 2021–2022
– Reitschuster.de: „Zahlen, Zwang, Zynismus – Chronik des Impfdrucks“, 2023

23. Das öffentliche Schuldeingeständnis bleibt aus – doch die Fakten sprechen für eine Rehabilitierung der Kritiker
Trotz zahlreicher Fehlentwicklungen in der Corona-Politik fehlt ein öffentliches Schuldeingeständnis. Die Faktenlage spricht jedoch für eine Rehabilitierung derer, die damals kritisierten und dafür ausgegrenzt wurden.
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Das öffentliche Schuldeingeständnis bleibt aus – doch die Fakten sprechen für eine Rehabilitierung der Kritiker

Trotz erdrückender Faktenlage, trotz juristischer Aufarbeitung und wachsender öffentlicher Zweifel hat bis heute keine Bundesregierung, keine Gesundheitsbehörde und kein führender Minister öffentlich Verantwortung übernommen für die zahlreichen Fehlentwicklungen in der Corona-Politik. Stattdessen herrscht ein kollektives Schweigen – flankiert von einer politischen Rhetorik der Rechtfertigung, des „Nicht-Wissens“ oder des „Handelns aus Vorsicht“.

Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache:

  • Die Gefahrenlage wurde politisch überhöht und medial verstärkt.
  • Die Impfung wurde mit falschen Versprechen durchgesetzt.
  • Kritiker wurden diffamiert, entlassen, ausgeschlossen.
  • Kinder wurden zu Versuchspersonen eines nicht validierten Schutzmechanismus.
  • Die Übersterblichkeit nach Impfstart wurde nicht untersucht, sondern verdrängt.
  • Die WHO plant künftig, nationale Souveränität in Gesundheitsfragen zu unterlaufen.
  • Nebenwirkungen, Diskriminierung und Kontrollverlust wurden systematisch relativiert.

Das führt zu einer gesellschaftlichen Schieflage, die nicht nur juristisch, sondern auch ethisch und historisch aufarbeitungspflichtig ist. Die Berliner Zeitung schrieb am 21.02.2023 in einem vielbeachteten Leitartikel:
„Deutschland steckt im Bann der Kollektivscham. Statt Schuld zu benennen, werden die Opfer von gestern totgeschwiegen – aus Angst, sich eingestehen zu müssen, was man getan hat.“【1】

Wer damals widersprach, wurde ausgegrenzt. Wer sich nicht impfen ließ, verlor mitunter seine berufliche Existenz. Wer öffentlich warnte, wurde medial vernichtet. Doch immer mehr dieser Stimmen haben sich rückblickend als zutreffend erwiesen – wissenschaftlich, juristisch und menschlich.

Daraus folgt: Selbst wenn keine individuellen Fehler eingestanden werden, ist jetzt der Zeitpunkt für Rehabilitierung und politische Gnade. Das umfasst:

  • die Aufhebung von Bußgeldbescheiden,
  • die Wiederherstellung beruflicher Ehre,
  • die Rückzahlung unrechtmäßig eingeforderter Beträge,
  • und vor allem: ein öffentliches Zeichen der Anerkennung, dass der Protest berechtigt war.

Juristisch ergibt sich aus dieser Gesamtschau eine tiefgreifende Neubewertung: Was damals als Pflicht galt, war in Wahrheit vielfach rechtswidrig oder verfassungswidrig. Was als Wahrheit verkauft wurde, war oft wissenschaftlich unbelegt. Und wer heute schweigt, macht sich zum Komplizen eines Unrechts, das aufgearbeitet werden muss.

Eingearbeitete Primärquelle:
【1】Berliner Zeitung, Artikel vom 21.02.2023: „Corona-Aufarbeitung: Deutschland im Bann der Kollektivscham“
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-aufarbeitung-deutschland-im-bann-der-kollektivscham-li.2253113
Ergänzend:
– Cicero, „Corona-Krise: Zehn Thesen zur Aufarbeitung“, Teil 1 & 2, April 2023
– WELT, Artikel vom 15.06.2023: „Was von Corona übrig blieb“

24. Ein neues ethisches Fundament ist notwendig – Schutz der Würde statt Kontrolle durch Angst
Die Corona-Krise offenbarte eine Gesellschaft, die durch Angst regiert und durch Spaltung stabilisiert wurde. Eine Aufarbeitung erfordert ein neues ethisches Fundament, das auf Menschenwürde, Pluralität und Rechtsstaatlichkeit basiert.
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Ein neues ethisches Fundament ist notwendig – Schutz der Würde statt Kontrolle durch Angst

Die juristische und medizinische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen ist notwendig – aber nicht ausreichend. Denn die eigentliche Wunde sitzt tiefer: Die Pandemie hat eine Gesellschaft hervorgebracht, die in Angst regiert und durch Spaltung stabilisiert wurde. Vertrauen wurde systematisch ersetzt durch Kontrolle, Nähe durch Distanz, und Verantwortung durch Gehorsam.

Die Corona-Zeit offenbarte ein Verhältnis zwischen Staat und Bürger, das nicht von Augenhöhe, sondern von psychologischer Steuerung geprägt war. Das sogenannte „Schockpapier“ des Bundesinnenministeriums aus dem März 2020 – in dem gezielt empfohlen wurde, Kindern einzureden, sie könnten den Tod ihrer Großeltern verursachen – steht symbolisch für diese Angstpädagogik auf Regierungsebene.

Dazu kamen:

  • mediale Diffamierung Andersdenkender,
  • soziale Ausgrenzung ungeimpfter Bürger,
  • moralische Erpressung in Familien, Schulen und Betrieben.

Die Philosophin Bärbel Bohley warnte schon nach der Wende:
„Alle reden von Aufarbeitung – was sie meinen, ist Abwicklung. Aber wir brauchen Wahrheit, denn ohne Wahrheit keine Versöhnung.“【1】

Was daraus folgt, ist kein juristischer, sondern ein ethischer Imperativ: Die Wiederherstellung des Vertrauens, die Versöhnung einer beschädigten Gesellschaft und die Wiederbegründung des Gemeinwohls durch ein klares Bekenntnis zu Menschenwürde, Pluralität und Rechtsstaatlichkeit.

Das bedeutet konkret:

  • Der Staat muss anerkennen, dass er in der Krise nicht neutral, sondern normierend gehandelt hat.
  • Die Gesellschaft muss anerkennen, dass nicht alle, die widersprachen, falsch lagen – viele hatten recht.
  • Die Justiz muss anerkennen, dass die Umstände nicht „bedauerlich“, sondern unvereinbar mit den Grundwerten waren.

Rehabilitierung, Wiederaufnahme und Gnadenerweise sind deshalb nicht Ausdruck von Schwäche, sondern Zeichen von Reife. Sie markieren die Rückkehr von Macht zur Maß, von Sicherheit zur Freiheit – und vom Ausnahmezustand zur Verantwortung.

Denn eines ist klar: Nie wieder darf eine Gesellschaft ihre eigene Mitte aufgeben, um eine politische Krise zu bewältigen.

Aus Sicht des Verfassungsrechts (Art. 1, 2, 3, 19 GG) ergibt sich aus der Gesamtschau ein struktureller Rechtsverstoß durch systematische Normverletzung, Verzerrung öffentlicher Kommunikation und sozialstaatlich unzulässige Ausgrenzung. Ein Gnadenerlass und eine öffentliche Rehabilitierung sind nicht Kulanz, sondern Ausdruck rechtsstaatlicher Konsequenz.

Eingearbeitete Primärquelle:
【1】Bärbel Bohley (DDR-Bürgerrechtlerin), zitiert nach: Achgut.com, Artikel vom 20.02.2023: „Die Frau, die es voraussah“
https://www.achgut.com/artikel/baerbel_bohley_die_frau_die_es_voraussah
Weitere ethisch-philosophische Ergänzungen:
– Dietrich Bonhoeffer, „Theorie vom Bösen“, zitiert in: YouTube-Beitrag „Die Dummheit ist ein moralisches Problem“
– Cicero, Kolumnen zur Aufarbeitung und politischen Kultur, 2022–2023

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