Jedes Bußgeld, das aufgrund der nichtigen Verordnung verhängt wurde, ist rechtswidrig. Betroffene haben Anspruch auf:
- Rückzahlung
- Einstellung laufender Verfahren
- Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren
Corona-Wiedergutmachung bietet hierfür passgenaue, automatisierte Schreiben, inklusive ausführlicher Begründung für sämtliche Corona-Bußgelder und Urteile.